Wie unterscheidet sich der Ablauf einer Eheschließung/-registrierung von Deutschland?

Wer in den USA heiraten oder eine bereits in Deutschland geschlossene Ehe anerkennen lassen möchte, stößt auf ein System, das strukturell anders organisiert ist als das deutsche Standesamt.

Der zentrale Unterschied: County statt zentrale Behörde

Zuständig für die Ausstellung der Heiratslizenz (Marriage License) ist in den USA nicht eine zentrale, bundesweite Behörde, sondern die jeweilige County-Verwaltung – meist der County Clerk. Das bedeutet: Anforderungen, Wartefristen und Gebühren unterscheiden sich nicht nur von Bundesstaat zu Bundesstaat, sondern teils sogar zwischen benachbarten Countys innerhalb desselben Staates.

Typischer Ablauf

• Beantragung einer Marriage License beim zuständigen County Clerk, meist persönlich und mit gültigem Ausweisdokument beider Partner

• In vielen Bundesstaaten gilt eine Wartefrist zwischen Ausstellung der Lizenz und der eigentlichen Trauung, in anderen nicht

• Die eigentliche Trauung kann je nach Bundesstaat durch verschiedene Personen durchgeführt werden – von Richtern über Friedensrichter bis zu ordinierten Geistlichen unterschiedlichster Glaubensrichtungen

• Nach der Trauung muss die unterschriebene Lizenz zur offiziellen Registrierung wieder beim County eingereicht werden

Was bei einer bereits in Deutschland geschlossenen Ehe zu beachten ist

Eine in Deutschland rechtsgültig geschlossene Ehe wird in den USA grundsätzlich anerkannt, für viele offizielle Zwecke (etwa Visumsprozesse) wird aber die deutsche Heiratsurkunde in beglaubigter Übersetzung und teils mit Apostille verlangt. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen vorsorglich vorzubereiten, statt erst bei konkretem Bedarf danach zu suchen.

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Was ist eine "Apostille" und wann wird sie für deutsche Dokumente gebraucht?